Telefon: 06174-202-777
Zuständig für:
Bitte beachten Sie, dass das An-, Ab- oder Ummelden von Abfallbehältern nur schriftlich entgegengenommen werden kann.
Unter folgendem Link finden Sie das passende Formular.
Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an abfallwirtschaft@koenigstein.de.
Als Entsorgungsgebühr werden erhoben für die Entleerung des Restmülls:
Bei zweiwöchentlicher Leerung
bei einer Gefäßgröße von fiktiv 30 l
(60 l Nachbarschaftstonne)
jährlich EUR 54,60
bei einer Gefäßgröße von 60 l
jährlich EUR 109,20
bei einer Gefäßgröße von fiktiv 60 l
(120 l Nachbarschaftstonne)
jährlich EUR 101,40
bei einer Gefäßgröße von 120 l
jährlich EUR 202,80
bei einer Gefäßgröße von fiktiv 120 l
(240 l Nachbarschaftstonne)
jährlich EUR 193,80
bei einer Gefäßgröße von 240 l
jährlich EUR 387,60
bei Großraumbehältern 1,1 m³
bei zweiwöchentlicher Leerung
jährlich EUR 1.806,00
Großraumbehälter 1,1 m³
bei wöchentlicher Leerung
jährlich EUR 3.553,20
Als Entsorgungsgebühr werden erhoben für die Entleerung des Biomülls:
bei einer Gefäßgröße von fiktiv 60 l
(120 l Nachbarschaftstonne)
jährlich EUR 45,60
bei einer Gefäßgröße von 120 l
jährlich EUR 91,20
bei einer Gefäßgröße von fiktiv 120 l
(240 l Nachbarschaftstonne)
jährlich EUR 77,40
bei einer Gefäßgröße von 240 l
jährlich EUR 154,80
Für die Sonderleerung von falsch befüllten Biomüllbehältern werden folgende Gebühren pro Gefäß und Leerung berechnet:
Biomüllbehälter 120 l - 25,00
Biomüllbehälter 240 l - 50,00
Für jeden Änderungsdienst (Tonnentausch, An- und Abmeldung von Müllgefäßen) wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt pro Änderungsvorgang 25,00 EUR. Diese Gebühr entsteht abweichend von § 16 Abs. 2 bei Austausch, Abholung oder Anlieferung des Abfallbehälters und ist sofort fällig. Keine Gebühr wird erhoben bei
Erstanschluss eines Grundstückes,
Eigentümerwechsel,
Austausch von schadhaften Abfallbehältern gleicher Art und Größe, soweit der Defekt nicht vom Anschlusspflichtigen zu vertreten ist.
Die Bereitstellung von Sperrmüll an drei festen Terminen ist gebührenfrei. Bei Anmeldung bzw. ab der vierten Abholung wird eine Gebühr von 15,00 EUR/m³ fällig.
Die Bereitstellung von Elektrogroßgeräten an drei festen Terminen ist gebührenfrei. Bei Anmeldung bzw. ab der vierten Abholung wird eine Gebühr von 15,00 EUR pro Gerät fällig.
70 l Restmüllsack pro Stück
EUR 6,50
Kompostierbarer Grünschnittsack pro Stück
EUR 3,50
Welche Leistungen beinhalten die Abfallgebühren?
Die Abfallgebühren, die nach der Größe der Restmüllbehälter berechnet werden, enthalten alle Leistungen rund um die Abfallentsorgung. Sie beinhalten die Nutzung der Restmüll-, Papier- und Biomüllbehälter, die Grünschnitt- und Sperrmüllsammlung, die Elektrogroßgeräte-Sammlung sowie den Einsatz des Schadstoffmobils und die Bewirtschaftung des Wertstoffhofs.
Welche Behältergrößen für die Papier-und Biomüllsammlung gibt es?
Der zur Restmüll-Sammlung aufgestellte graue Behälter ist maßgebend bei der Behälterausstattung für die Papier- und Biomüll-Sammlung. Maximal das vierfache Volumen für die Papier- und das zweifache Volumen für die Biomüll-Sammlung.
Papierbehälter gibt es in den Größen 120, 240 und 1.100 Liter.
Biomüllbehälter gibt es in den Größen 120 und 240 Liter.
Restmüllbehälter gibt es in den Größen 60, 120, 240 und 1.100 Liter.
Weitere Informationen erhalten Sie auch aus unser Abfallwirtschaftsatzung der Stadt Königstein im Taunus.
Die Abfallbehälter sind an den öffentlich bekannt gegebenen Abfuhrtagen an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand für die Entleerung bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.
Die Abfuhren beginnen jeweils ab 06:00 Uhr. Wir empfehlen die Bereitstellung bereits am Vorabend.
Für alle Fragen der Abfallentsorgung:
Frau Dörr
Tel. 06174-202-777
abfallwirtschaft@koenigstein.de
Frau Quandt
Tel. 06174-202-777
abfallwirtschaft@koenigstein.de
Für Abfallgebührenbescheide:
Herr Kuchling (Fachbereich II, Fachdienst Steuerangelegenheiten)
Tel. 06174-202-230
martin.kuchling@koenigstein.de
Wer ist für die Entsorgung der Gelben Säcke verantwortlich?
Für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien sind in Deutschland allein die so genannten „Dualen Systeme (kurz DSD)“ zuständig. Sie sind ein Zusammenschluss von Herstellern und Vertreibern, die sich um das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen kümmern.
Anders als beim Haus-, Bio-, Papier- oder dem Sperrmüll ist dieses System völlig unabhängig von der kommunalen Sammlung und damit nicht verbunden. Die Stadtverwaltung Königstein im Taunus hat keine Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgabe und Einsammlung der Gelben Säcke zu nehmen.
Sowohl das Rathaus als auch die Kur- und Stadtinformation dienen ausschließlich als Ausgabestelle der Gelben Säcke.
Der Gelbe Sack sowie die Entsorgung von Verpackungsabfällen finanzieren sich nicht über die kommunale Abfallgebühr, sondern über Lizenzentgelte. Das heißt, beim Kauf von verpackten Produkten zahlt man bereits an der Kasse im Supermarkt für die spätere Entsorgung der Verpackung. Die von Ihnen an uns entrichteten Abfallgebühren haben somit nichts mit den Leistungen rund um den Gelben Sack zu tun.
Das vom Dualen System Deutschland beauftragte Unternehmen für die Einsammlung der Gelben Säcke ist seit dem 1. Januar 2018 die Firma Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co.KG aus Wiesbaden.
Bei Reklamationen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte daher direkt an das beauftragte Unternehmen.
Abfuhr Gelber Sack
Firma Knettenbrech & Gurdulic
Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10 a
65205 Wiesbaden
Tel. 0611/696-226
Abfuhr übrige Abfälle
Firma Kilb
Zeilsheimer Weg 4
65779 Kelkheim
Tel. 06195/7005-0
Wertstoffhof der Stadt Königstein im Taunus
Der Wertstoffhof befindet sich im Forellenweg 1 a, 61462 Königstein im Taunus. Es dürfen nur Abfälle aus privaten Haushalten aus Königstein (kein Gewerbe) angeliefert werden. Gewerbetreibende müssen ihren Abfall bei der Deponie Brandholz, Neu-Anspach, entsorgen. Abfällen von Bürgern aus anderen Kommunen werden ebenfalls nicht angenommen.
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Öffnungszeiten:
Mittwochs von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr,
samstags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr (April bis November),
samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Dezember bis März).
Was wird angenommen:
Von den nachfolgend aufgeführten Wertstoffen werden bis max. ½ m³ Gesamtvolumen pro Annahmetag und Anlieferer/in angenommen:
Reiner Bauschutt:
Ohne Erdvermischungen, rein mineralischen Ursprungs, z. B. Blumenkübel, Steine, Ziegel, Mörtel- und Putzreste, Zementreste, Keramik, Schiefer, nicht aber Asbest und hausmüllähnliche Baustellenabfälle.
Baustellenabfälle gemischt:
Erdvermischter Bauschutt, Teppichboden und Tapetenreste, behandeltes Abbruchholz, Dachlatten, Holzfaserplatten etc., Verbundstoffe wie Gips-Kartonplatten, ausgehärtete Dämmschäume, Verpackungsreste z. B. Zementsäcke, Malerfolien etc., jedoch kein Asbest!
Elektro- und Elektronik-Kleingeräte:
Es werden nicht mehr wie 5 Elektronik – Kleingeräte pro Anlieferungstag entgegengenommen.
Druckerpatronen, CD, Fön, Rasierapparate, Mixer, Radiowecker und dergleichen.
Elektro-Großgeräte wie z. B. E- Herd, Waschmaschinen, Fernsehgeräte etc., müssen über die Elektrosammlung entsorgt werden.
Handys und Tonerkassetten:
intakte und beschädigte Handys, aber nur intakte Tonerkassetten von Markenherstellern (bitte keine No-name-Produkte!)
CDs und DVDs:
aber keine Disketten und Kassetten (gehören in den Hausmüll).
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen:
(aber keine normalen Glühbirnen)
Altreifen:
PKW-Altreifen ohne Felgen (max. 4 Stück pro Annahmetag).
Styropor:
Sowohl Formteile, wie auch Verpackungschips ohne jede Verunreinigung.
Altglas:
Getrennt nach Farben, weiß, grün, braun ohne Verschlusskappen, möglichst ohne Inhaltsstoffe.
Unbehandeltes Holz sowie Holzpaletten:
Frei von jeglichen Holzbehandlungsmitteln (Imprägnierung- und Farbanstrichen).
Altmetalle:
Alle Buntmetalle (ohne Kunststoffummantelung), z. B. Aluminium, Weißblech, Eisenschrott, Kupfer und Bleirohre, Kronkorken usw. ohne Ölanhaftungen (Schmieröle und Fette).
Grünabfälle:
Nur kompostierfähiges sauberes organisches Material, z. B. Gras, Baum- und Heckenschnittgut und Laub.
Korken:
Flaschenkorken, Pinnwände, Untersetzer, Korkplatten und Korktapeten ohne Anhaftung von Metall und Holzteilen oder Kleberesten.
Gebühren:
Für Bauschutt, Baustellenabfälle sowie Altreifen wird eine Gebühr erhoben, für die übrigen Wertstoffe gilt die kostenfreie Annahme.
Bauschutt:
0 l bis 10 l = 3,00 €
11 l bis 80 l = 12,00 €
81 l bis 250 l = 30,00 €
251 l bis 500 l = 50,00 €
Baustellenabfälle:
0 l bis 10 l = 6,00 €
11 l bis 80 l = 18,00 €
81 l bis 250 l = 45,00 €
251 l bis 500 l = 85,00 €
Altreifen Felgen:
Nur von PKW’s je Stück 7,00 €
Wer darf anliefern:
Nur Privatleute aus Königsteiner Haushalten.
Was Sie unbedingt beachten sollten!
Bitte geben Sie nur Wertstoffe nach den vorgegebenen Annahmekriterien ab und akzeptieren Sie die Vorgaben und Anweisungen des Betreuungspersonals des Wertstoffhofes.
Falsch-Anlieferungen müssen aus Kostengründen zurückgewiesen werden.
Es werden nur sortierte wiederverwertbare Wertstoffe, d. h. ohne Anhaftungen von Störstoffen, wie Restmüll - oder Sondermüllanteilen (z. B. Altölverschmutzung etc.) angenommen.
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